Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Versammlungen und Sitzungen der Organe des Landesschachbundes Bremen (§§ 9 - 13 der Satzung), soweit nicht die Satzung andere Regelungen beinhaltet.
Den Vorsitz
Einzelne Mitglieder können von sich aus Anträge zur Tagesordnung, bis spätestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin eingehend, beim Vorstand anmelden. Sie bedürfen der Genehmigung durch Mehrheitsbeschluß des Vorstandes. Eine ablehnende Entscheidung hat der Vorstand dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Anträge zur Tagesordnung, die während der Mitgliederversammlung nach erfolgter Ablehnung durch den Vorstand erneut vorgetragen werden, bedürfen zu ihrer Genehmigung eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung.
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nur mit Genehmigung des gesamten Vorstandes auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Nach der Eröffnung der jeweiligen Versammlung oder Sitzung gibt der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter zunächst die festgesetzte Tagesordnung sowie etwaige zugelassene Anträge bekannt und bringt, falls die Versammlung keinen anderen Beschluß faßt, die einzelnen Punkte in der vorgesehenen Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.
Antragsteller und Berichterstatter haben als erste und letzte das Wort. Zu einer Bemerkung zur Geschäftsordnung und zur tatsächlichen Berichterstattung muß, ebenso wie zu einer die Sache betreffenden Fragestellung vor etwa noch vorgemerkten Rednern, das Wort erteilt werden. Persönliche Bemerkungen sind am Schluß der Beratung des Einzelfalles gestattet.
Über Anträge auf Schluß der Debatte wird nach vorheriger Verlesung der Rednerliste sofort abgestimmt. Ist der Antrag auf Schluß der Debatte angenommen, so erteilt der Vorsitzende nur noch einem Redner für und einem dagegen, und zwar in der Reihenfolge, wie sie eingetragen sind, vorbehaltlich der Übertragung auf einen nachstehenden Redner sowie dem Antragsteller oder dem Berichterstatter das Wort. Redner, die zur Sache selbst gesprochen haben, können anschließend keinen Antrag auf Schluß der Debatte stellen.
Liegen zu einem Punkt mehrere Anträge vor, so ist zunächst der weitestgehende Antrag festzustellen und über ihn abzustimmen. Bei Annahme dieses Antrages entfallen weitere Abstimmungen. Im übrigen erfolgen die Abstimmungen in der Reihenfolge, in der die Anträge eingegangen sind.
Zur Annahme eines Antrages genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die vorstehende Geschäftsordnung hat der Vorstand auf seiner Sitzung vom 12.5.1981 beschlossen. Sie wurde am 02.06.1981 von der Mitgliederversammlung genehmigt und mit Wirkung von diesem Tage an in Kraft gesetzt.