Anträge des Vorstandes der Bremer Schachjugend zur Mitgliederversammlung
Der Vorstand der Bremer Schachjugend stellt folgende Anträge:
A. Antrag auf Änderung der Satzung, § 9 Vorstand
Alter Wortlaut:
- § 9.1 Den Vorstand bilden
- die/der erste Vorsitzende
- die/der zweite Vorsitzende
- die/der Schatzmeisterin/Schatzmeister
- die/der Turnierleiterin/Turnierleiter
- die/der Jugendsprecherin/Jugendsprecher
- § 9.3 Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt, und zwar in den Jahren mit ungerader Endziffer die/der erste Vorsitzende, die/der Schatzmeisterin/Schatzmeister und die/der Jugendsprecherin/Jugendsprecher; in den Jahren mit gerader Endziffer die/der zweite Vorsitzende und die/der Turnierleiterin/Turnierleiter.
Neuer Wortlaut:
- § 9.1 Den Vorstand bilden
- die/der erste Vorsitzende
- die/der zweite Vorsitzende
- die/der Schatzmeisterin/Schatzmeister
- die/der Turnierleiterin Einzel/Turnierleiter Einzel
- die/der Turnierleiterin Mannschaft/Turnierleiter Mannschaft
- die/der Jugendsprecherin/Jugendsprecher
- § 9.3 Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt, und zwar in den Jahren mit ungerader Endziffer die/der erste Vorsitzende, die/der Schatzmeisterin/Schatzmeister, die/der Turnierleiterin/Turnierleiter Mannschaft und die/der Jugendsprecherin/Jugendsprecher; in den Jahren mit gerader Endziffer die/der zweite Vorsitzende und die/der Turnierleiterin/Turnierleiter Einzel
Begründung:
In den letzten Jahren ist die Zahl der zu veranstaltenden Turniere sowohl auf Bremer als auch auf überregionaler Ebene ständig angestiegen, so dass die angefallene Arbeit im Turnierbereich von einer Person alleine nicht mehr zu bewältigen ist. Die Bremer Schachjugend möchte deshalb ein neues Vorstandsamt des Turnierleiters schaffen und die Aufgaben in Einzel- und Mannschaftsturniere teilen.
2. Antrag auf Änderung des § 4 (Rechte der Mitglieder)
Alter Wortlaut:
- § 4.4.1 Die Vereinsjugendwarte bzw. deren Vertreter vertreten ihre Jugendlichen in der Mitgliederversammlung mit je 1 Grundstimme und je drei angefangenen Jugendlichen mit je einer weiteren Stimme.
Neuer Wortlaut:
- § 4.4.1 Die Vereinsjugendwarte bzw. die Delegierten der Vereine vertreten ihre Jugendlichen in der Mitgliederversammlung mit je 1 Grundstimme und je drei angefangenen Jugendlichen mit je einer weiteren Stimme.
Begründung:
Jeder Verein soll nach Möglichkeit mehrere – auch Jugendliche – Delegierte zur Mitgliederversammlung entsenden. Diese müssen nicht unbedingt Vertreter des Jugendwartes sein.
Unter § 4.4.4 soll folgende Regelung zum Abstimmungsverhalten neu eingefügt werden:
- § 4.4.4 Jeder Verein entsendet mindestens zwei Delegierte und höchstens so viele Delegierte, wie er Stimmen hat. Die Stimmen werden auf die anwesenden Delegierten eines Vereins möglichst gleichmäßig verteilt. Einer der Delegierten muss Jugendlicher sein. Wird ein Verein nur von einem Delegierten vertreten, so kann dieser nur die Hälfte (aufgerundet) der dem betreffenden Verein zustehenden Stimmen abgeben.
Begründung:
Mit der neuen Regelung soll die verstärkte Teilnahme von Jugendlichen an der Mitgliederversammlung der Schachjugend gefördert werden.
B. Antrag auf Änderung der Turnierordnung
In die Turnierordnung soll ein § 16 (Bremer Jugendmannschaftsmeisterschaft U12) eingefügt werden. Alle nachfolgenden Paragraphen verschieben sich um eine Nummer.
- § 16 Bremer Jugendmannschaftsmeisterschaft U12
- 16.1 Spielberechtigt sind alle Spieler, die zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres des Saisonbeginns das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- 16.2 In der Bremer Jugendmannschaftsmeisterschaft U12 wird an 4 Brettern gespielt. Zusätzlich dürfen beliebig viele Ersatzspieler gemeldet werden.
- 16.3 Im übrigen gelten die Regelungen der Bremer Jugendmannschaftsmeisterschaft.
Begründung:
Es soll eine eigene Liga für U12-Spieler geschaffen werden, damit diese verstärkt Spielmöglichkeiten erhalten.
C. Antrag auf Änderung des § 3 der Geschäftsordnung (Aufgabenbereich)
Alte Fassung:
- § 3.4 Turnierleiter
- Organisation und Durchführung sämtlicher Jugendmeisterschaften und anderer Jugendturniere auf Landesebene.
- Vorbereitung von Turnieren auf höherer Ebene.
- Erstellung der Rangliste sowie Bildung des Jugendkaders.
- Er entscheidet über Proteste in spieltechnischen Fragen.
Neue Fassung:
- § 3.4 Turnierleiter Einzel
- Organisation und Durchführung der Bremer Jugendeinzelmeisterschaften und anderer Einzel-Turniere auf Landesebene.
- Vorbereitung der Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften
- Entscheidung über Proteste in spieltechnischen Fragen.
- § 3.5 Turnierleiter Mannschaft
- Organisation und Durchführung der Bremer Jugendmannschaftsmeisterschaften, der U12-Liga sowie der Bremer Vereinsmannschaftsmeisterschaften.
- Organisation von Mannschaftsturnieren auf höherer Ebene.
- Entscheidung über Proteste in spieltechnischen Fragen
Die übrigen Unterpunkte des § 3 erhöhen sich um eine Ziffer wie folgt:
- § 3.6 Jugendsprecher
- § 3.7 Schulschachreferent
- § 3.8 Absprachen über Arbeitsteilungen in weiteren Aufgabenbereichen erfolgen im Vorstand
Begründung:
Durch die Einführung des neuen Vorstandsamtes Turnierleiter Mannschaft ist auch eine Neufassung der Geschäftsordnung erforderlich, um die einzelnen Aufgabenbereiche der beiden Turnierleiter zu regeln.