Turnierordnung des Landesschachbundes Bremen e. V.
(Stand der Diskussion 01 / 2007)
Inhaltsübersicht
- 1. Zweck der Turnierordnung
- 2. Mitwirkende Organe
- 3. Spieljahr
- 4. Spielregeln, allgemeines
- 5. Spielberechtigung
- 6. Turniere, allgemeines
- 7. Bedenkzeit
- 8. Ergebnismeldung
- 9. Punktwertung, Gleichstand
- 10. Offene Bremer Einzelmeisterschaft
- 11. Dähne-Pokal, Bremer Pokal-Einzelmeisterschaft
- 12. Offene Bremer Schnellschach-Einzel-Meisterschaft
- 13. Offene Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft
- 14. Offene Bremer Einzel-Meisterschaft der Frauen
- 15. Offene Bremer Schnellschach-Meisterschaft der Frauen
- 16. Offene Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft der Frauen
- 17. Offene Bremer Einzelmeisterschaft der Senioren
- 18. Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 19. Bedenkzeit und Spielbeginn in Mannschaftskämpfen
- 20. Wertung in Mannschaftskämpfen
- 21. Schiedsrichter
- 22. Klasseneinteilung
- 23. Neugründungen
- 24. Spielgemeinschaften
- 25. Meldungen zur Mannschftsmeisterschaft
- 26. Nachmeldungen
- 27. Aufstellung und Einsatz in Mannschaftskämpfen
- 28. Auf- und Abstieg
- 29. Proteste in Mannschaftskämpfen
- 30. Spielbedingungen in der Mannschaftskämpfen
- 31. Verlegungen von Mannschaftskämpfen
- 32. Blitz-Mannschafts-Meisterschaft
- 33. Mannschaftsmeisterschaften der Frauen
- 34. Sonderveranstaltungen und Veranstaltungen auf höherer Ebene
- 35. Nichtantreten und Spielausfälle in Einzel- und Mannschafts-Wettbewerben
- 36. Rücktritte von Spielern oder Mannschaften
- 37. Bußgelder und Sanktionen in Einzel- und Mannschafts-Wettbewerben
- 38. Einsprüche und Rechtsmittel
Anhang: Turnierordnung der Spielgemeinschaft Niedersachsen / Bremen
1. Zweck der Turnierordnung
Diese Turnierordnung regelt den Spielbetrieb des Landesschachbundes Bremen, soweit er über den Rahmen der Vereine hinausgeht. Die Bremer Schachjugend regelt ihren Spielbetrieb in eigener Verantwortung.
Diese Turnierordnung kann und will nicht alle Fragen klären, die sich im Laufe einer Partie ergeben können. In Fällen, die nicht durch einen ihrer Artikel geklärt werden können, sollte es dem Leser möglich sein, durch Sachverständnis, Urteilsvermögen und Betrachtung analoger Situationen zu einer angemessenen Entscheidung zu gelangen. Eine allzu detaillierte Regelung könnte den Leser eher daran hindern, eine sportliche, logische und dem Charakter des gemeinsamen Sports und Spiels angemessene Lösung zu finden.
2. Mitwirkende Organe
- 2.1. Bei der Durchführung des Spielbetriebes wirken mit: Der Landesturnierleiter und die von ihm Beauftragten, z.B. Staffelleiter und der eingesetzte Koordinator der Mannschaftskämpfe, der durch die Mitgliederversammlung gewählte Spielausschuss sowie ein jeweiliger Turnierausschuss.
- 2.2. Der Spielausschuss wird von der Mitgliederversammlung des Landesschachbundes gewählt. Er kann nach einer Turnierleiter-Entscheidung angerufen werden. Seine Entscheidungen sind endgültig.
- 2.3. Der Turnierausschuss wird jeweils vom Ausrichter des Turniers aus dem Spielerkreis berufen und soll aus besonders regelkundigen Mitgliedern bestehen. Seine Amtszeit endet mit dem Ende des jeweiligen Turniers. Seine Aufgabe ist es, die Entscheidungen des Turnierleiters auf Antrag nötigenfalls zu korrigieren. Seine Entscheidungen sind endgültig.
3. Spieljahr
Das Spieljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres.4. Spielregeln
Es gelten die »Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE)« und dessen Anhänge.5. Spielberechtigung
- 5.1. Es gelten die vom Deutschen Schachbund in seiner Turnierordnung, besonders die im Kapitel »Spielgenehmigung« festgelegten Bestimmungen, soweit diese Turnierordnung des Landesschachbundes nichts anderes aussagt.
- 5.2. Am Spielbetrieb können nur Spieler und Mannschaften der dem Landesschachbund Bremen angehörenden Vereine teilnehmen. Ausgenommen sind die in dieser Turnierordnung als »Offen« bezeichneten Turniere.
- 5.2.1. Vereinslose Spieler können für die Bremer Pokal-Einzelmeisterschaft zugelassen werden.
- 5.2.2. Vereinslose Spieler können Qualifikationen für Veranstaltungen auf höherer Ebene nur erwerben, wenn sie vor dem Meldetermin für die betreffende Veranstaltung auf höherer Ebene die Spielberechtigung für einen dem Landesschachbund Bremen angehörenden Verein erhalten haben.
- 5.3. Ein Spieler ist während eines Spieljahres für nur einen Verein des Deutschen Schachbundes und die diesem Verein übergeordneten Organisationen spielberechtigt.
- 5.4. Die Spielberechtigung wird durch den Sachbearbeiter für Mitgliederverwaltung des Landesschachbundes Bremen erteilt.
- 5.4.1. Die Ausstellung einer Spielberechtigung für neue Mitglieder eines Vereins, für die keine Spielberechtigung besteht, kann jederzeit beim Sachbearbeiter für Mitgliederverwaltung des Landesschachbundes Bremen unter Angabe der erforderlichen Daten beantragt werden.
- 5.4.2. Bei Vereinswechsel kann die Spielgenehmigung, die mit Beginn des jeweils folgenden Spieljahres Gültigkeit erlangt, nur bis zum 30. Juni beim Sachbearbeiter für Mitgliederverwaltung des Landesschachbundes Bremen schriftlich beantragt werden. Dieser Vereinswechsel ist dem bisherigen Verein des wechselnden Spielers zu melden.
- 5.4.3. Abmeldungen können nur bis zum 30. Juni schriftlich beim Sachbearbeiter des Landesschachbundes Bremen beantragt werden.
- 5.4.4. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Deutschen Schachbundes, soweit sie nicht durch diese Turnierordnung ergänzt bzw. geändert sind.
- 5.5. Der Sachbearbeiter für Mitgliederverwaltung des Landesschachbundes Bremen prüft einen Antrag auf Spielgenehmigung aufgrund der ihm gemachten Angaben und erteilt unter diesen Voraussetzungen die Spielberechtigung.
6. Turniere und Meisterschaften des Landesschachbundes Bremen e.V.
- 6.1. Es ist dem Landesturnierleiter möglich, Turniere zusammenzulegen und zum Beispiel den Bremer Seniorenmeister oder die Bremer Frauenmeisterin als jeweils beste Teilnehmer dieser Gruppe innerhalb zum Beispiel der Offenen Bremer Einzelmeisterschaft zu ermitteln.
- 6.2. Für die Teilnahme an den Turnieren des Landesschachbundes Bremen e.V. wird ein Startgeld erhoben. Die Höhe des Startgeldes wird für die jeweiligen Turniere vom Vorstand des Landesschachbundes Bremen e.V. festgelegt.
- 6.3. In Einzelturnieren müssen nachzuholende Partien vor der nächsten Runde beendet sein.
7. Bedenkzeit und Spieldauer
- 7.1. Die Bedenkzeit beträgt in allen Bremer Turnieren, außer Blitz- und Schnell-Turnieren, je Spieler zwei Stunden für 40 Züge und eine Stunde für den Rest der Partie, außer es wird durch die Ausschreibung anders geregelt.
- 7.2. Wird von den vorstehenden Bestimmungen abgewichen, so ist in der betreffenden Turnierausschreibung ausdrücklich auf die geänderte Regelung hinzuweisen.
- 7.3. Die Bedenkzeit beträgt in sämtlichen Bremer Blitzmeisterschaften je Partie und Spieler fünf Minuten.
- 7.4. Die Bedenkzeit beträgt in der Bremer Schnellschach-Einzelmeisterschaft je Partie und Spieler mindestens 15 und höchstens 60 Minuten.
8. Ergebnismeldungen
- 8.1. In sämtlichen Bremer Einzelmeisterschaften ist von beiden Spielern jedes Ergebnis dem eingesetzten Turnierleiter zu melden. In der Offenen Bremer Einzelmeisterschaft und den Turnieren, in denen die Ausschreibung dies so regelt, sind die Partieformulare zusammen mit der Ergebnismeldung dem Turnierleiter zu übergeben.
- 8.2. Abgesehen von Blitz- und Schnellschach-Mannschafts-Meisterschaften ist der gastgebende Verein in allen Mannschaftskämpfen verpflichtet, die Mannschafts- und Einzelergebnisse dem eingesetzten Turnierleiter schriftlich zu melden. Die schriftliche Ergebnismeldung muss innerhalb von zwei Tagen per Post, per Fax oder per e-mail abgesandt werden.
- 8.3. Der gastgebende Verein ist ebenfalls verpflichtet, am Spieltag die Mannschafts- und Einzelergebnisse bis 20.00 Uhr telefonisch, per Fax oder per e-mail dem eingesetzten Turnierleiter zu melden. Bei einem anderen Spielbeginn als 10:00 Uhr gilt eine nach Maßgabe der Vernunft anzugleichende Übermittlungsfrist.
- 8.4. Bei nicht termingemäßer Ergebnismeldung kann der eingesetzte Turnierleiter Geldbußen von 15,– Euro verhängen, siehe auch Ziffer 37.2 (Bußgelder und Sanktionen).
9. Punktwertung und Punktgleichheit
- 9.1. In Einzelmeisterschaften entscheidet die Zahl der errungenen Punkte – 1 Punkt für Sieg, 1/2 Punkt für Remis, 0 Punkte für Niederlage – über die Platzierung.
- 9.1.1. Tritt bei Beendigung eines Turniers des Landesschachbundes Bremen, das nach Schweizer System ausgetragen wird, Punktgleichheit auf, so wird
- a) auf dem über die Vergabe des Titels »Bremer Meister« sowie
- b) auf dem über die Teilnahme an übergeordneten Meisterschaften entscheidenden Platz
- 9.1.1. Tritt bei Beendigung eines Turniers des Landesschachbundes Bremen, das nach Schweizer System ausgetragen wird, Punktgleichheit auf, so wird
- Mehr als die Hälfte der möglich Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte,
- die Hälfte der möglichen Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt,
- weniger als die Hälfte der möglichen Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte.
- 9.2.1. Bei Gleichheit der Mannschaftspunkte im Endstand entscheidet die Zahl der errungenen Brettpunkte. Besteht auch hier Gleichstand, so entscheidet die Berliner Wertung sämtlicher Wettkämpfe.
EINZEL-WETTBEWERBE
10. Offene Bremer Einzelmeisterschaft
- 10.1. Jeder Schachspieler ist zur Teilnahme an diesem Wettbewerb berechtigt. Der Veranstalter kann in Ausnahmefällen die Teilnahme verweigern.
- 10.2. Die Meldefrist verstreicht eine Stunde vor Beginn des Wettbewerbes, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 10.3. Die Offene Bremer Einzelmeisterschaft wird jährlich ausgetragen. Sie soll in den Bremer Osterferien stattfinden.
- 10.4. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler zwei Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie.
- 10.5. Der Sieger des Turniers trägt den Titel »Bremer Meister (Jahr)«, so weit er die in 10.6 genannten Anforderungen erfüllt. Ist das nicht der Fall, ist der nächstmögliche nachfolgende Teilnehmer Titelträger.
- 10.6. Der »Bremer Meister« qualifiziert sich für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft, so weit er a) im Jahr der erworbenen Qualifikation und b) im Jahr der Deutschen Meisterschaft für den Landesschachbund Bremen spielberechtigt ist. Liegt keine solche Spielberechtigungen vor, ist der nächstmöglich nachfolgende Teilnehmer für diesen Wettbewerb qualifiziert.
11. Bremer Pokal-Einzel-Meisterschaft (»Dähne Pokal«)
- 11.1. Die Bremer Pokal-Einzelmeisterschaft wird jährlich mit unbegrenzter Teilnehmerzahl ausgetragen. Vereinslose Spieler können teilnehmen. Spieler, die einem Verein eines anderen Landesverbandes angehören, sind nicht teilnahmeberechtigt.
- 11.2. Meldeschluss ist 15 Minuten vor Spielbeginn, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 11.3. Das Turnier wird nach dem K.O.-System ausgetragen. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler zwei Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie.
- 11.3.1. Die Paarungen werden frei ausgelost. Vereinszugehörigkeit bzw. Farbverteilung in vorhergehenden Runden werden nicht berücksichtigt.
- 11.3.2. Ein Spieler soll im Verlauf des Wettbewerbs höchstens einmal ein Freilos erhalten.
- 11.4. Bei unentschiedenem Ausgang einer Partie werden unmittelbar nach Beendigung dieser Partie zwei Schnellpartien mit 10 Minuten Bedenkzeit je Partie und Spieler nach Blitzregeln gespielt, wobei die Farbverteilung vor der ersten Schnellpartie neu ausgelost und für die zweite Schnellpartie getauscht wird.
- 11.5. Enden beide Schnellpartien mit einem Ergebnis von 1:1, so werden diese bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. Die Farbverteilung wird vor der dritten Schnellpartie neu ausgelost und wechselt anschließend bis zur Entscheidung.
- 11.6. Der Sieger des Turniers trägt den Titel »Bremer Pokalmeister (Jahr)«, so weit er die in 12.7 genannten Anforderungen erfüllt. Ist das nicht der Fall, ist die nächstmögliche nachfolgende Teilnehmer Titelträger.
- 11.7. Der »Bremer Pokalmeister« qualifiziert sich für die Teilnahme an der Norddeutschen Pokalausscheidung, so weit er a) im Jahr der erworbenen Qualifikation und b) im Jahr der Deutschen Meisterschaft für den Landesschachbund Bremen spielberechtigt ist. Liegt keine solche Spielberechtigungen vor, ist der nächstmöglich nachfolgende Teilnehmer für diesen Wettbewerb qualifiziert.
12. Offene Bremer Schnellschach-Einzel-Meisterschaft
- 12.1. Die Offene Bremer Schnellschach-Einzelmeisterschaft wird jährlich ausgetragen. Sie soll am Himmelfahrtstag stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landesturnierleiter in der Ausschreibung Beschränkungen vorsehen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben.
- 12.2. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler und Partie mindestens 15 und höchstens 60 Minuten. Es gelten die Regeln der FIDE für Schnellschach.
- 12.3. Meldeschluss ist 15 Minuten vor Spielbeginn, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 12.4. Der Sieger der Offenen Bremer Schnellschach-Einzelmeisterschaft erhält den Titel »Bremer Schnellschachmeister (Jahr)« und ist für die folgende Deutsche Schnellschach-Einzelmeisterschaft spielberechtigt.
13. Offene Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft
- 13.1. Die Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft wird jährlich mit unbegrenzter Teilnehmerzahl ausgetragen. Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landesturnierleiter in der Ausschreibung Beschränkungen vorsehen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben.
- 13.2. Meldeschluss ist 15 Minuten vor Spielbeginn, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 13.3. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler und Partie 5 Minuten. Es gelten die Regeln der FIDE für Blitzschach.
- 13.4. Der Sieger der Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft trägt den Titel »Bremer Blitzmeister (Jahr)«.
- 13.5. Die drei erstplazierten Spieler sind für die folgende Norddeutsche Blitz-Einzelmeisterschaft spielberechtigt, die als Qualifikationsturnier für die Deutsche Blitz-Einzelmeisterschaft gilt.
14. Offene Bremer Einzel-Meisterschaft der Frauen
- 14.1. Die Offene Bremer Frauen-Einzelmeisterschaft wird mit unbegrenzter Teilnehmerzahl ausgetragen. Jede weibliche Spielerin kann teilnehmen.
- 14.2. Die Meldefrist verstreicht eine Stunde vor Beginn des Wettbewerbes, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 14.3. Die Bremer Frauen-Einzelmeisterschaft wird jährlich ausgetragen und vom zuständigen Referenten ausgeschrieben. Die Form der Durchführung wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
- 14.4. Die Bedenkzeit beträgt pro Spielerin zwei Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie.
- 14.5. Die Siegerin der Offenen Bremer Frauen-Einzelmeisterschaft trägt den Titel »Bremer Meisterin (Jahr)«.
- 14.6. Die Siegerin der Offenen Bremer Frauen-Einzelmeisterschaft ermittelt in einem Stichkampf mit der vorhergehenden bzw. nächstjährigen Frauenmeisterin die Teilnehmerin an der folgenden Deutschen Frauen-Einzelmeisterschaft.
- 14.6.1. Der Stichkampf wird mit wechselnden Farben über zwei Partien ausgetragen. Die Bedenkzeit beträgt für jede Spielerin 2 Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie. Die Farbverteilung wird neu ausgelost und für die zweite Partie getauscht.
- 14.6.2. Bei in der Summe unentschiedenem Ausgang der Partien werden unmittelbar nach deren Beendigung zwei Schnellpartien mit 10 Minuten Bedenkzeit je Partie und Spielerin nach Blitzregeln gespielt, wobei die Farbverteilung vor der ersten Schnellpartie neu ausgelost und für die zweite Schnellpartie getauscht wird.
- 14.6.2. Enden beide Schnellpartien mit einem Ergebnis von 1:1, so werden diese bis zur nächsten Gewinnpartie fortgesetzt. Die Farbverteilung wird vor der dritten Schnellpartie neu ausgelost und wechselt anschließend bis zur Entscheidung.
15. Offene Bremer Schnellschach-Einzel-Meisterschaft der Frauen
- 15.1. Jede weibliche Spielerin kann teilnehmen. Die Offene Bremer Schnellschach-Einzel-Meisterschaft der Frauen wird jährlich mit unbegrenzter Teilnehmerzahl ausgetragen. Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landesturnierleiter in der Ausschreibung Beschränkungen vorsehen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerinnenzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben.
- 15.2. Die Bedenkzeit beträgt pro Spielerin und Partie mindestens 15 und höchstens 60 Minuten. Es gelten die Regeln der FIDE für Schnellschach.
- 15.3. Meldeschluss ist 15 Minuten vor Spielbeginn, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 15.4. Die Siegerin der Offenen Bremer Schnellschach-Einzelmeisterschaft erhält den Titel »Bremer Schnellschachmeisterin (Jahr)« und ist für die entsprechende Deutsche Schnellschach-Einzel-Meisterschaft spielberechtigt.
- 15.5. Die Bremer Meisterin im Frauen-Schnellschach qualifiziert sich für die Teilnahme am dafür vorgesehenen Wettbewerb auf höherer Ebene, so weit sie a) im Jahr der erworbenen Qualifikation und b) im Jahr des Turnieres auf höherer Ebene a) für den Landesschachbund Bremen spielberechtigt ist. Liegt keine solche Spielberechtigungen vor, ist die nächstmöglich nachfolgende Teilnehmerin für den Wettbewerb auf höherer Ebene qualifiziert.
16. Offene Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft der Frauen
- 16.1. Jede weibliche Spielerin kann teilnehmen. Die Offene Bremer Blitz-Einzel-Meisterschaft der Frauen wird jährlich mit unbegrenzter Teilnehmerzahl ausgetragen. Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landesturnierleiter in der Ausschreibung Beschränkungen vorsehen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerinnenzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben.
- 16.2. Meldeschluss ist 15 Minuten vor Spielbeginn, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 16.3. Die Bedenkzeit beträgt 5 Minuten pro Spielerin und Partie. Es gelten die Blitzregeln der FIDE.
- 16.4. Titel der Siegerin: Die Siegerin trägt den Titel »Bremer Meisterin im Frauen-Blitzschach im Jahr ....« , so weit sie die Kriterien von 16.5. erfüllt. Ist das nicht der Fall, wird die ihr nächstmöglich nachfolgende Spielerin die Titelträgerin.
- 16.5. Aufstieg, Abstieg und Qualifikationen: Die Bremer Frauen-Blitz-Meisterin qualifiziert sich für die Teilnahme am dafür vorgesehenen Wettbewerb auf höherer Ebene, so weit sie a) im Jahr der erworbenen Qualifikation und b) im Jahr des Turnieres auf höherer Ebene a) für den Landesschachbund Bremen spielberechtigt ist. Liegt keine solche Spielberechtigungen vor, ist die nächstmöglich nachfolgende Teilnehmerin für den Wettbewerb auf höherer Ebene qualifiziert.
17. Offene Bremer Einzel-Meisterschaft der Senioren
- 17.1. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben. Teilnahmeberechtigt für die Bremer Senioren-Einzel-Meisterschaften sind Männer, die mindestens 60 Jahre alt und Frauen, die mindestens 55 Jahre alt sind. Maßgeblich ist das Alter, das vor dem 1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.
- 17.2. Die Meldetermine werden vom zuständigen Turnierleiter festgesetzt und sind mit der jeweiligen Ausschreibung den Vereinen möglichst vier Wochen vor Meldeschluss bekannt zu geben.
- 17.3. Die Offene Bremer Senioren-Einzel-Meisterschaft wird jährlich mit unbegrenzter Teilnehmerzahl ausgetragen.
- 17.4. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler zwei Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie.
- 17.5. Der Sieger der Offenen Bremer Senioren-Einzel-Meisterschaft trägt den Titel »Bremer Seniorenmeister (Jahr)«, so weit er die Kriterien von 17.6. erfüllt. Ist das nicht der Fall, wird der ihm nächstmöglich nachfolgende Spieler der Titelträger.
- 17.6. Aufstieg, Abstieg und Qualifikationen: Der Bremer Senioren-Meister qualifiziert sich für die Teilnahme am dafür vorgesehenen Wettbewerb auf höherer Ebene, so weit er a) im Jahr der erworbenen Qualifikation und b) im Jahr des Turnieres auf höherer Ebene a) für den Landesschachbund Bremen spielberechtigt ist und c) für die Deutsche Einzelmeisterschaft der Senioren den Anforderungen des Deutschen Schachbundes die deutsche Staatsangehörigkeit betreffend gerecht wird. Ist eines davon nicht der Fall, ist der nächstmöglich nachfolgende Teilnehmer für den Wettbewerb auf höherer Ebene qualifiziert.
- 18.1. Vereine, die dem Landesschachbund Bremen e.V. angehören, können Mannschaften zur Teilnahme an diesem Wettbewerb melden.
- 18.2. Die Bremer Mannschaftsmeisterschaft beginnt im Oktober und soll nach Möglichkeit vor den folgenden Osterferien beendet sein. Eine termingleiche Durchführung mit übergeordneten Klassen ist anzustreben.
- 18.3. Den Spielbeginn regelt die Ausschreibung.
- 18.4. An den Brettern 1, 3, 5 und 7 führt der anreisende Verein die weißen Steine; an den Brettern 2, 4, 6 und 8 führt der gastgebende Verein die weißen Steine.
- 19.1. Die Bedenkzeit beträgt in allen Bremer Mannschafts-Klassen pro Spieler zwei Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie.
- 19.2. Der Spielbeginn in Mannschaftskämpfen ist grundsätzlich am Sonntag um 10:00 Uhr. Einigen sich beide Mannschaften, steht es ihnen frei, ihren Wettkampf zu beliebiger Uhrzeit an einem beliebigen der 6 vorhergehenden Tage auszutragen oder ihn am angesetzten Sonntag bis um 18:00 Uhr beginnen zu lassen.
- Mehr als die Hälfte der möglich Brettpunkte = 2 Mannschaftspunkte,
- die Hälfte der möglichen Brettpunkte = 1 Mannschaftspunkt,
- weniger als die Hälfte der möglichen Brettpunkte = 0 Mannschaftspunkte.
- 20.1. Bei Gleichheit der Mannschaftspunkte im Endstand entscheidet die Zahl der errungenen Brettpunkte. Besteht auch hier Gleichstand, so entscheidet die Berliner Wertung sämtlicher Wettkämpfe (so auch 10.2.).
MANNSCHAFTS-WETTBEWEBE
18. Bremer Mannschafts-Meisterschaft
19. Bedenkzeit und Spielbeginn in der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
20. Wertung in Mannschaftskämpfen
In Mannschaftsmeisterschaften entscheidet die Zahl der errungenen Mannschaftspunkte über die Platzierung. Es gilt folgende Wertung:
21. Einsatz von Schiedsrichtern in Mannschaftskämpfen
- 21.1. Für Mannschaftskämpfe können Schiedsrichter eingesetzt werden. Ist kein Schiedsrichter nominiert worden bzw. anwesend, so sind beide Mannschaftsführer gemeinsam Schiedsrichter.
- 21.2. Zur Wahrnehmung einzelner Schiedsrichteraufgaben können Hilfskräfte herangezogen werden.
- 21.3. Können sich beide Mannschaftsführer bei Ausübung von Schiedsrichteraufgaben nicht einigen, so senden beide einen gesonderten Bericht innerhalb von zwei Tagen an den eingesetzten Turnierleiter (vergleiche dazu auch Ziffer 31, »Proteste«).
22. Klasseneinteilung der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 22.1. Die höchste Spielklasse der Bremer Mannschaftsmeisterschaft ist die Stadtliga. Die übrigen Klassen werden in der Reihenfolge des Alphabets gegliedert.
- 22.2. In den einzelnen Klassen tragen je zehn Mannschaften eine einfache Spielrunde aus. In Spielklassen, in denen weniger als zehn Mannschaften geneldet werden, kann doppelrundig gespielt werden. In der niedrigsten Spielklasse hängt die Zahl der teilnehmenden Mannschaften von den Meldungen ab. Gegebenenfalls können parallele Staffeln gebildet werden. Bei entsprechendem Melde-Ergebnis kann eine zusätzliche Klasse zusammengestellt werden bzw. eine Klasse wegfallen.
23. Neu gegründete Mannschaften der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
Erste Mannschaften neugegründeter Vereine oder solcher Vereine, die bisher nicht an der Bremer Mannschafts-Meisterschaft teilgenommen haben, können für die zweitniedrigste Spielklasse zugelassen werden. Diese Klasse spielt nur dann mit einer erhöhten Zahl von Mannschaften, wenn die Mannschaft des neueingegliederten Vereins nicht den Platz einer nicht mehr gemeldeten Mannschaft einnehmen kann. Eine erhöhte Zahl von teilnehmenden Mannschaften wird in der betreffende Spielserie durch zusätzlichen Abstieg ausgeglichen. Alle übrigen neugemeldeten Mannschaften werden in die niedrigste Spielklasse eingeordnet.
24. Spielgemeinschaften in der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
Der Vorstand des Landesschachbundes Bremen ist ermächtigt, Spielgemeinschaften zuzulassen.
25. Meldung zur Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 25.1. Für jede Mannschaft, die für die Teilnahme an der Bremer Mannschaftsmeisterschaft gemeldet wird, ist eine namentliche Mannschaftsaufstellung in der Reihenfolge der Brettbesetzung vorzulegen. Eine Mannschaftsaufstellung umfasst die Stammspieler und die Ersatzspieler, die zusammen nicht mehr als 20 Personen sein dürfen. Die gemeldete Reihenfolge ist für die gesamte Spielserie verbindlich und kann nach Meldeschluss, abgesehen von einer Ergänzung durch Ersatzspieler, nicht mehr geändert werden.
- 25.2. Die Vereine melden dem zuständigen Turnierleiter spätestens bis zum 1. August die Mannschaften für alle Klassen der Bremer Mannschaftsmeisterschaft durch Vorlage ihrer Aufstellungen.
- 25.3. Mit jeder Meldung der Mannschaft zu den Punktspielen ist auch die Angabe der e-mail-Adresse des Vorsitzenden, des Turnierleiters und der Mannschaftsführer der gemeldeten Mannschaften sowie deren Post-Adressen und außerdem die Adresse des Spiellokals sowie die Spielzeiten (Vereinsabend) des entsprechenden Vereines (Erwachsene und Jugendliche) erforderlich. Verfügt eine der Personen über keine e-mail-Adresse, ist das deutlich zu machen. Erfolgt die Angabe nicht, kann der Turnierleiter die Meldung als nicht vollständig zurückweisen.
- 25.4. Bei Überschreitungen von Meldeterminen können Geldbußen verhängt werden, falls die verspäteten Meldungen nicht zurückgewiesen werden.
26. Nachmeldung von Spielern zur Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 26.1. Nachmeldungen von Ersatzspielern sind während der gesamten Spielserie bis zur Höchstzahl von 12 Ersatzspielern je Mannschaft möglich. Nachmeldungen von Spielern, für die gleichzeitig die Spielberechtigung beantragt wird, sind dem Sachbearbeiter für Mitgliederverwaltung des Landesschachbundes Bremen vorzulegen.
- 26.2. Nachmeldungen von Spielern, für die dem nachmeldenden Verein bereits eine Spielberechtigung vorliegt, sind an den eingesetzten Turnierleiter (Staffelleiter) zu senden.
- 26.3. Nachmeldungen müssen schriftlich erfolgen und Angaben darüber enthalten, in welcher Mannschaft der nachgemeldete Spieler eingesetzt werden soll. Nachgemeldete Spieler sind in der betreffenden Rangliste hinten anzufügen. Sie sind frühestens eine Woche nach dem Zeitpunkt der Nachmeldung spielberechtigt.
- 26.4. Stammspieler untergeordneter Mannschaften können als Ersatzspieler für klassenhöhere Mannschaften gemeldet werden. Desgleichen ist die Meldung von Ersatzspielern gleichzeitig für mehrere Mannschaften zulässig, sofern diese nicht in einer Klasse spielen.
27. Aufstellungen und Einsatz in der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 27.1. Die Brettfolge darf gegenüber der Mannschaftsaufstellung während der gesamten Spielserie nicht geändert werden.
- 27.2. Fehlen Spieler, so müssen Ersatzspieler unter Aufrücken der Mannschaft in der gemeldeten Reihenfolge hinten angeschlossen werden.
- 27.3. Jede Mannschaft kann bis zu 12 Ersatzspieler benennen. Ersatzspieler dürfen nach dreimaliger Mitwirkung in ranghöheren Mannschaften nicht mehr in einer untergeordneten Mannschaft eingesetzt werden. Ein Spieler hat mitgewirkt, sobald sein Name im Spielbericht vermerkt worden ist.
- 27.4. Stamm- und Ersatzspieler dürfen in einer nach Spielplan termingleichen Runde nur einmal eingesetzt werden. Doppelrunden der Bundesligen gelten als nach Spielplan termingleiche Runden.
- 27.5. Das Offenlassen einzelner Bretter ist unter Namensnennung der fehlenden Spieler zulässig. Ein Offenlassen ohne Namensnennung ist nur an den letzten Brettern möglich.
- 27.6. Die Mannschaftsaufstellungen sind vor Beginn des Wettkampfes von den Mannschaftsführern festzulegen. Nach erfolgter Nominierung ist eine Änderung nicht mehr möglich.
- 27.7. Bei fehlerhaften Mannschaftsaufstellungen werden die errungenen Brettpunkte aller zu tief eingesetzten Spieler aberkannt. Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer spielt.
28. Auf- und Abstieg in der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 28.1. Die erstplazierte Mannschaft der Stadtliga steigt in die Verbandsliga Nord der Spielgemeinschaft Niedersachsen / Bremen auf.
- 28.2. Aus den übrigen Klassen steigen jeweils die zwei erstplazierten Mannschaften in die nächsthöhere Klasse auf.
- 28.3. Nimmt eine Mannschaft das Aufstiegsrecht nicht wahr, so rückt die nächstplatzierte Mannschaft nach.
- 28.4. Aus jeder Klasse steigen so viele Mannschaften ab, dass nach Einordnung der Absteiger aus den höheren Klassen sowie der Aufsteiger aus den unteren Klassen zehn Mannschaften je Klasse verbleiben. Die letztplatzierte Mannschaft jeder Klasse steigt grundsätzlich ab. Diese Abstiegsregelung gilt auch für die niedrigste Klasse, wenn eine zusätzliche Spielklasse gebildet wird.
- 28.5. Wird eine Mannschaft, die bisher an der Bremer Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen hat, nicht mehr gemeldet, so vermindert sich in der betreffenden Klasse zunächst die Zahl der Absteiger, sofern keine Mannschaft nach Ziffer 31.3 aufzunehmen ist. Diese Regelung gilt nicht für die letztplatzierte Mannschaft einer Klasse. In diesen Fällen wird die betroffene Klasse durch zusätzliche Aufsteiger vervollständigt.
29. Proteste in der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 29.1. Proteste sind von den Mannschaften innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Mannschaftkampfes an den zuständigen Turnierleiter (Staffelleiter) zu richten und werden von ihm an den über die Proteste entscheidenden Landesturnierleiter weitergeleitet.
- 29.2. Die eingesetzten Turnierleiter, die Staffelleiter und der Koordinator der Mannschaftskämpfe treffen keine Entscheidungen über Proteste oder Spielverlegungen.
30. Spielbedingungen in der Bremer Mannschafts-Meisterschaft
- 30.1. Der ausrichtende Verein muss bis zum Spielbeginn telefonisch erreichbar sein. Für die Spieler sollten Mineralwasser, Kaffee und Tee erhältlich sein. Eine ausreichende Beleuchtung muss vorhanden sein.
- 30.2. Die Räume müssen bei Spielbeginn auf Zimmertemperatur geheizt sein. In den Spielraum dürfen keine störenden Geräusche von außen dringen. Der Veranstalter hat für Ruhe im Zuschauerbereich und in den von ihm beeinflussbaren umliegenden Bereichen zu sorgen. Für die Spieler und Schiedsrichter sind ausreichend saubere Toilettenräume vorzuhalten.
- 30.3. Auf dem Spieltisch sollte das Brett, beide Partieformulare und die Uhr ausreichend Platz haben. Für jeden Spieler ist ein stand- und kippsicherer Stuhl in passender Größe vorzuhalten. Jeder Spieler soll über so viel Platz verfügen, dass er aufstehen und den Raum verlassen kann, ohne jemanden anderen zu beeinträchtigen.
- 30.4. Von allen Arten des Spielmaterials muss ausreichend Ersatz vorhanden sein, insbesondere Uhren und Figuren, besonders Damen.
31. Spielverlegungen in der Bremer Mannschaftsmeisterschaft
- 31.1. In begründeten Fällen, etwa Verfügbarkeit des Spiellokals, kann der Spielbeginn für einzelne Wettkämpfe oder auch für sämtliche Heimspiele einer Mannschaft bis zu einer Stunde hinausgeschoben werden. In diesen Fällen sind der Gegner und der eingesetzte Turnierleiter (Staffelleiter) spätestens eine Woche vor dem angesetzten Spieltermin zu unterrichten.
- 31.2. Bei Änderung der Spielzeiten oder des Spiellokals für die gesamte Spielserie sind der Turnierleiter und der Staffelleiter rechtzeitig zu informieren.
- 31.3. Für alle Turniere sind die Spieltermine und der jeweilige Spielbeginn mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
- 31.4. Falls Turniere des Landesschachbundes Bremen mit Veranstaltungen auf höherer Ebene kollidieren, so kann der betroffene Spieler bzw. die betroffene Mannschaft bis zu drei Wochen vor dem angesetzten Termin eine Vorverlegung des untergeordneten Wettkampfes beantragen. Der neue Termin kann vom eingesetzten Turnierleiter neu festgesetzt werden. Unter »Veranstaltungen auf höherer Ebene« sind neben übergeordneten Turnieren oder Wettkämpfen auch Sitzungen usw. von dem Landesschachbund Bremen übergeordneten Organisationen oder der Einsatz als Schiedsrichter zu verstehen.
- 31.5. Bei gegenseitigem Einvernehmen können Partien oder Wettkämpfe vorverlegt werden. Der eingesetzte Turnierleiter ist vor dem neuen Termin zu unterrichten.
- 31.6. Das Nachspielen von Partien oder Wettkämpfen ist bei Vorliegen von kurzfristig eingetretenen zwingenden Gründen, die vom eingesetzten Turnierleiter zu genehmigen sind, möglich. Gegner und Turnierleiter sind rechtzeitig vor dem angesetzten Spieltermin zu verständigen.
- 31.8. Der für die Verlegung verantwortliche Spieler bzw. Verein muss an einem von zwei zumutbaren Terminen, die der Gegner zur Wahl stellt, auf eigene Kosten zum Gegner reisen. Der neue Termin ist dem eingesetzten Turnierleiter spätestens drei Tage nach dem angesetzten Spieltermin mitzuteilen. Falls keine anderweitige Einigung erzielt wird, ist das gegnerische Vereinsspiellokal Austragungsort der nachzuholenden Partie bzw. des nachzuholenden Wettkampfes.
- 31.9. Wird eine derartige Verlegung vom eingesetzten Turnierleiter veranlasst, so bestimmt dieser den Nachholtermin und den Spielort.
- 31.10. Partien oder Wettkämpfe der letzten Runde einer Veranstaltung können grundsätzlich nicht nachgeholt werden.
32. Bremer Blitz-Mannschafts-Meisterschaft
- 32.1. Teilnahmeberechtigt sind Vereinsmannschaften des Landesschachbundes Bremen, deren Spieler ohne Ausnahme eine Spielberechtigung für den Landesschachbund Bremen e.V. aufweisen.
- 32.2. Die Bremer Blitz-Mannschafts-Meisterschaft wird jährlich ausgetragen. Die Anzahl der Teilnehmer ist grundsätzlich unbegrenzt. Der jeweilige Ausrichter kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landesturnierleiter in der Ausschreibung Beschränkungen vorsehen. Muss die Teilnehmerzahl beschränkt werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben.
- 32.4. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler und Partie 5 Minuten. Es gelten die Regeln der FIDE für Blitzschach.
- 32.5. Meldeschluss ist 15 Minuten vor Spielbeginn, wenn nicht eine anderslautende Ausschreibung erfolgt ist.
- 32.6. Der Sieger des Wettbewerbs trägt den Titel »Bremer Blitz-Mannschaftsmeister (Jahr)« und ist für die folgende Norddeutsche Blitz-Mannschafts-Meisterschaft spielberechtigt, die für die entsprechende Deutsche Meisterschaft als Qualifikationsturnier gilt.
- 32.7. Der Wettbewerb findet jährlich statt. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bzw. in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl nach Meldeschluss bekannt gegeben.
33. Mannschafts-Meisterschaft der Frauen in der Spielgemeinschaft Niedersachsen / Bremen
- 33.1. Bei den Mannschaftsmeisterschaften der Frauen dürfen die Spielerinnen des meldenden Vereines aus verschiedenen Vereinen innerhalb der Spielgemeinschaft Niedersachsen / Bremen kommen. Es wird an vier Brettern als Landesliga gespielt. Die zur Mannschaftsmeisterschaft der Frauen gemeldeten Spielerinnen, die nicht dem meldenden Verein angehören, spielen während der Saison mit Gastspiel-Genehmigungen ihres Vereins. Für die Dauer der Austragung im Rahmen der Spielgemeinschaft Niedersachsen / Bremen sind die diesbezüglichen Bestimmungen der Turnierordnung des Landesschachbundes Bremen außer Kraft gesetzt.
- 33.2. Die Vereine melden dem zuständigen bzw. eingesetzten Turnierleiter bis zum 15. Juni die Mannschaften und bis zum 01. August die genauen Aufstellungen dieser Mannschaften für die Frauen-Mannschafts-Meisterschaft. Bei Überschreitungen von Meldeterminen können Geldbußen verhängt werden, falls die verspäteten Meldungen nicht zurückgewiesen werden.
- 33.3. Die Frauen-Mannschaftsmeisterschaft wird jährlich im Rahmen der Spielgemeinschaft Niedersachsen / Bremen ausgetragen. Die Bedenkzeit beträgt pro Spielerin 2 Stunden für 40 Züge. Danach steht jeder Spielerin 1 Stunde für den Rest der Partie zur Verfügung, wofür nun die Regeln der FIDE für Schnellschach gelten.
- 33.4. Es gelten die Regeln der Spielgemeinschaft Bremen / Niedersachsen. Die Form der Austragung wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
34. Sonderveranstaltungen und Veranstaltungen auf höherer Ebene
- 34.1. Wird der Landesschachbund Bremen gebeten, Spieler zu Einladungsturnieren abzustellen, so wird die Nominierung durch den zuständigen Turnierleiter vorgenommen, sofern die Spieler nicht persönlich eingeladen werden.
- 34.2. Desgleichen werden Auswahlmannschaften des Landesschachbundes Bremen vom zuständigen Turnierleiter aufgestellt.
- 34.3. Teilnehmer an übergeordneten Meisterschaften werden vom zuständigen Turnierleiter gemeldet, sofern diese Meisterschaften nicht offen ausgeschrieben sind.
- 34.4. Wenn Spieler oder Vereine des Landesschachbundes Bremen sich erneut für eine übergeordnete Meisterschaft qualifizieren, für die sie bereits vorberechtigt sind, sind die nächstplatzierten Spieler oder Vereine zusätzlich für die betreffende übergeordnete Meisterschaft spielberechtigt.
- 34.5. Die Deutschen Damen- und Seniorenmeisterschaften der Landesverbände für Einzel- und Mannschafts-Wettbewerbe, in den jeweiligen Unterteilungen nach Bedenkzeiten, können vom Landessturnierleiter auch als Wettbewerbe im Sinne von Sonderveranstaltungen behandelt werden.
35. Nichtantreten und Spielausfälle in Einzel- und Mannschafts-Wettbewerben
- 35.1. Tritt ein Spieler zu einem Spieltermin in einem Einzel- oder Mannschafts-Wettbewerb innerhalb einer Stunde nach angesetztem Spielbeginn nicht an, so hat er die Partie verloren.
- 35.1.1. Sind beide Spieler bis zu diesem Zeitpunkt nicht angetreten, so wird die Partie für beide als verloren gewertet.
- 35.2. Tritt ein Spieler in einer Einzelmeisterschaft zweimal nicht an, so wird er vom Turnier ausgeschlossen.
- 35.3. Tritt eine Mannschaft zu einem Spieltermin innerhalb einer Stunde nach angesetztem Spielbeginn nicht an, so hat sie den Wettkampf mit dem höchsten Ergebnis verloren. Eine Mannschaft ist nicht angetreten, wenn innerhalb der genannten Frist weniger als die Hälfte der vorgesehenen Spieler den Wettkampf aufgenommen haben.
- 35.4. In Ausnahmefällen kann der eingesetzte Turnierleiter auf Antrag einen neuen Termin ansetzen. Der Antrag dafür muss ausreichend begründet sein. Weiterhin muss alles Zumutbare getan werden, um Turnierleitung und Gegner zu verständigen.
- 35.5. Abgesehen von den Fällen nach Ziffer 36.4. (Verlegung in Ausnahmefällen) wird das Nichtantreten von Spielern (– : +) oder Mannschaften mit einer Geldbuße, zahlbar an die Verbandskasse des Landesschachbundes Bremen, geahndet. Näheres regelt die Ziffer 37 (Strafen / Geldbußen).
- 35.5.1. Tritt ein Spieler einer Mannschaft in der Bremer Mannschaftsmeisterschaft dreimal nicht an, wird ihm die Spielberechtigung für das laufende Spieljahr entzogen.
- 35.6. Falls eine dritte Mannschaft durch eine Entscheidung des eingesetzten Turnierleiters nach den Ziffern 7.5 (Mitwirken eines nicht spielberechtigten...) bzw. 35.2 (Nichtantreten einer Mannschaft) benachteiligt wird, kann er geeignete Maßnahmen treffen.
36. Rücktritte von Spielern oder Mannschaften
- 36.1. Tritt ein Spieler von einem laufenden Turnier zurück oder wird eine Mannschaft aus einem laufenden Turnier zurückgezogen, so entscheidet der eingesetzte Turnierleiter, ob der Grund als zwingend anerkannt wird.
- 36.2. Wird der Grund als zwingend anerkannt, so wird
- 36.2.1. – ein Einzelspieler aus der Turniertabelle gestrichen, wenn er noch nicht die Hälfte der zu spielenden Partien beendet hat. Hat er die Hälfte der zu spielenden Partien beendet, so wird er in der Turniertabelle weitergeführt. Die nicht beendeten Partien werden für ihn als verloren gewertet.
- 36.2.2. – eine Mannschaft aus der Turniertabelle gestrichen. Sie gilt in der Bremer Mannschaftsmeisterschaft als erster Absteiger.
- 36.3. Wird der Grund nicht als zwingend anerkannt, so wird
- 36.3.1. – ein Einzelspieler in der Turniertabelle weitergeführt, jedoch werden sämtliche Partien – auch die bereits beendeten – für ihn als verloren gewertet.
- 36.3.2. – eine Mannschaft aus der Turniertabelle gestrichen. Sie gilt in der Bremer Mannschaftsmeisterschaft als erster Absteiger.
- 36.4. Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft aus einem laufenden Wettbewerb zurück, wird zurückgezogen oder wird vom Turnierleiter ausgeschlossen oder gestrichen, hat der Turnierleiter nach Ziffer 38 (Bußgelder und Sanktionen) eine Strafe zu verhängen.
- 36.5. Zweimaliges Nichtantreten eines Einzelspielers hat unabhängig vom jeweiligen Grund die Streichung aus der Turniertabelle sowie Abstieg und im Wiederholungsfalle eine vom Landesturnierleiter festzusetzende Spielsperre für den nächsten gleichartigen Wettbewerb zur Folge.
- 36.6. In Turnieren nach Schweizer System werden gestrichene Teilnehmer oder Mannschaften deaktiviert, ihre bisherigen Partien bleiben jedoch gewertet.
37. Bußgelder und Sanktionen in Einzel- und Mannschafts-Wettbewerben
- 37.1. Bei Verstößen gegen die Turnierordnung und bei unsportlichem Verhalten kann der zuständige bzw. eingesetzte Turnierleiter Strafen verhängen.
- 37.1.1. Der Schiedsrichter bzw. Turnierleiter kann folgende Maßnahmen treffen:
- a) Verwarnung
- b) Verweis
- c) Zeitstrafen
- d) Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungsspielen
- e) Erkennung auf Verlust von Partien
- f) Ausschluss von der laufenden Runde
- g) Anordnung, den Spielraum zu verlassen
- h) Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen
- i) Punktabzug
- j) Geldbußen
- k) Ausschluss von der laufenden Veranstaltung
- l) Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren
- m) Zwangsabstieg
- 37.1.2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei jeder Maßnahme anzuwenden. Die Entscheidungen sind hin-sichtlich des festgestellten Sachverhalts, der Notwendigkeit der Maß-nahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung kann verzich-tet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert.
- 37.2. Wird dem Turnierleiter ein Ergebnis nicht rechtzeitig gemeldet, so kann er dafür in Mannschaftswettbewerben eine Geldbuße von 15,– Euro verhängen.
- 37.3. Tritt eine Mannschaft im Rahmen der Bremer Mannschaftsmeisterschaft ohne zwingenden Grund nicht an, wird ein Bußgeld von 60,– Euro gegen diese Mannschaft verhängt. Geschieht dies zum zweiten Mal während einer Saison, beträgt das Bußgeld nochmals 60,– Euro.
- 37.3.1. Jede Mannschaft, die ein Stunde nach dem festgesetzten Spielbeginn weniger als die Hälfte der vorgesehenen Spieler aufweist, gilt als nicht angetreten, siehe auch Ziffer 20 (Wertung von Mannschaftskämpfen).
- 37.3.2. Informiert eine Mannschaft spätestens bis 12:00 h mittags am Tag vor dem festgesetzten Spieltag den Turnierleiter und den Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft darüber, dass sie nicht antreten kann, wird kein Bußgeld nach 37.2 (Nichtantreten ohne zwingenden Grund) gegen sie verhängt. Die Bußgeld-Regelung nach 37.4 (Rückzug ohne zwingenden Grund) und 37.5 (Ausschluss einer Mannschaft) wird davon jedoch nicht berührt.
- 37.3.3. Der Turnierleiter gibt dem Mannschaftsführer der nicht absagenden Mannschaft offiziell und spätestens bis 12:00 h mittags am Tag vor dem festgesetzten Spieltag in geeigneter Weise bekannt, dass der Mannschaftskampf nicht stattfinden und mit dem höchsten Ergebnis gegen die nicht angetretene Mannschaft gewertet wird.
- 37.3.4. Tritt eine Mannschaft in der Bremer Mannschaftsmeisterschaft in einer Saison dreimal nicht an, wird sie aus der Tabelle gestrichen und muss das Bußgeld nach 37.5 entrichten.
- 37.4. Wenn eine Mannschaft aus dem Wettbewerb der Bremer Mannschaftsmeisterschaft zurückgezogen, dies aber dem Landesturnierleiter mit einer zwingenden Begründung angekündigt wird, kann der Landesturnierleiter diesem Rückzug zustimmen. In diesem Falle wird keine Strafe oder Bußgeld verhängt.
- 37.5. Wenn eine Mannschaft aus dem Wettbewerb der Bremer Mannschaftsmeisterschaft ohne zwingenden Grund zurückgezogen wird, verhängt der Landesturnierleiter ein Bußgeld von 120,– Euro.
- 37.6. Wird eine Mannschaft aus dem Wettbewerb der Bremer Mannschaftsmeisterschaft vom Landesturnierleiter ausgeschlossen oder gestrichen, verhängt er ein Bußgeld von 180,– Euro. Diese Mannschaft steigt aus ihrer Spielklasse ab.
- 37.7. Nicht entrichtete Geldbußen werden vier Wochen nach Eintritt der Rechtskräftigkeit in eine Spielsperre umgewandelt. Die Umwandlung bedarf keiner besonderen Mitteilung.
- 37.8. Spielsperren können mit zeitlicher Begrenzung für bestimmte Turniere bzw. für sämtliche Veranstaltungen des Landesschachbundes Bremen verhängt werden. Entsprechend der Gültigkeitsdauer einer Spielsperre dürfen gesperrte Spieler bzw. Mannschaften nicht zu Veranstaltungen auf höherer Ebene gemeldet werden.
- 37.9. Sämtliche Strafen unterliegen dem Grunde und der Höhe nach dem Rechtsmittelverfahren ( siehe Ziffer 39).
38. Einsprüche und Rechtsmittel gegen Turnierentscheidungen in Einzel- und Mannschafts-Wettbewerben
- 38.1. Gegen Entscheidungen des jeweils zuständigen bzw. eingesetzten Turnierleiters kann Einspruch eingelegt werden. Nach Beendigung eines Turniers sind Einsprüche nicht mehr möglich.
- 38.2. Ein Einspruch ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Turnierleiterentscheidung schriftlich beim zuständigen bzw. eingesetzten Turnierleiter einzulegen, der entweder Abhilfe schafft oder den Einspruch an den Vorsitzenden des Turnierausschusses weitergibt.
- 38.2.1. Der Einspruch ist schriftlich zu begründen und soll einen Antrag enthalten.
- 38.2.2. Der Turnierausschuss erteilt dem Betroffenen eine schriftlich begründete Entscheidung.
- 38.2.3. Die Entscheidung des Turnierausschusses ist unanfechtbar.
- 38.3. Bei Einlegen eines Einspruchs sind nachweislich innerhalb der Einspruchsfrist 25,– Euro auf das Konto des Landesschachbundes Bremen einzuzahlen.
- 38.3.1. Der entrichtete Kostensatz wird erstattet, wenn dem Einspruch ganz oder teilweise stattgegeben wird.
- 38.3.2. Bei Abweisung des Einspruchs verfällt der entrichtete Kostensatz der Kasse des Landesschachbundes Bremen.
- 38.4. Einsprüche können innerhalb von 14 Tagen nach Einlegung zurückgezogen werden. Der Kostensatz wird in diesen Fällen nicht erstattet.
- 37.1.1. Der Schiedsrichter bzw. Turnierleiter kann folgende Maßnahmen treffen: